Mit einer BIBCard unserer Stadtbibliothek können Sie alle Angebote der Bibliotheken in Rheda und Wiedenbrück uneingeschränkt nutzen.
Zur Anmeldung bringen Sie bitte mit:
- Ihren gültigen Personalausweis oder eine Meldebescheinigung
- Kinder und Jugendliche benötigen bis zum Alter von 16 Jahren für eine Anmeldung die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten mit der Unterschrift unserer Einwilligungserklärung und Vorlage des Personalausweises.
- Aktivierung der BIBCard für 1 Jahr 15 €,
- Aktivierung der BIBCard für 28 Tage 3 €
Eine Übertragung Ihrer BIBCard ist nicht möglich!
Bei Verlust der BIBCard melden Sie sich bitte bei uns, damit wir diese umgehend sperren können!
Bitte denken Sie auch im Falle eines Umzugs oder bei einer Namensänderung daran, uns die Änderung umgehend mitzuteilen!
Eine kostenlose BIBCard erhalten:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Schüler:innen, Auszubildende, Studierende
- Personen, die ein "Freiwilliges Soziales Jahr" (FSJ), ein "Freiwilliges Ökologisches Jahr" (FÖJ), ein "Freiwilliges Kulturelles Jahr" oder den "Bundesfreiwilligen-Dienst" (BFD) absolvieren
- Inhaber:innen eines Stadtpasses
- Inhaber:innen eines Behindertenausweises
Bitte legen Sie einen entsprechenden Nachweis vor.
Die genauen Bedingungen der Ausleihe regelt unsere Benutzungsordnung.
Leihfristen
- Bücher, Brettspiele, Noten, Tiptoi-Stifte und eBook-Reader 28 Tage,
- Zeitschriften, CDs, DVDs, Tonies, Tonie-Boxen und Konsolenspiele 14 Tage
- Bilder und Skulpturen 3 Monate
- eBooks und eAudios 21 Tage
- eVideos 14 Tage
- ePaper 1-24 Std
Verlängerung der Leihfrist
Medien können bis zu zweimal kostenlos verlängert werden, sofern sie nicht für andere Kund:innen vorgemerkt sind - telefonisch, oder online über unseren Katalog.
Ihre Anmeldedaten in der Online-Kontoverwaltung sind:
- Die Nummer Ihrer BIBCard (Nummer unter dem Strichcode auf der Karte)
- Ihr Geburtsdatdum
Oster- und Weihnachtsmedien können nicht verlängert werden.
Wie lange kann die Leihfrist verlängert werden?
- alle Medien jeweils zweimal um ihre Ausleihzeit
- Bilder und Skulpturen einmal um 3 Monate
eMedien können nicht verlängert werden - sie müssen wieder neu entliehen werden. Eine Vormerkung ist vor Ablauf der Nutzungszeit jedoch möglich.